Impfung gegen die Neue Grippe
Seit dem 9. November 2009 wird der österreichischen Bevölkerung die Impfung gegen den H1N1-Virus, also gegen die Neue Grippe („Schweinegrippe“), angeboten. Das Gesundheitsministerium empfiehlt die Impfung für bestimmte Risikogruppen, Details dazu finden Sie unten. Darüber hinaus steht die Impfung grundsätzlich allen offen, ausgenommen sind lediglich Babys bis zum Alter von sechs Monaten.
In Österreich wird der gut verträgliche Impfstoff Celvapan verwendet. Der Impfstoff enthält weder Wirkstoffverstärker noch Konservierungsmittel und wird in den Oberarm injiziert. Laut den aktuellen Zulassungsbedingungen sind zwei Teilimpfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.
In Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark wurden Impfstellen in sämtlichen Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. Die Impfstellen und die genauen Impfzeiten entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Liste. Auch im Fachärztezentrum der STGKK können sich alle Personen, die älter als sechs Jahre sind, impfen lassen. Für die Impfung von Kindern stehen Ihnen unsere Vertragsärzte für Kinder- und Jugendheilkunde zur Verfügung.
In Österreich wird der gut verträgliche Impfstoff Celvapan verwendet. Der Impfstoff enthält weder Wirkstoffverstärker noch Konservierungsmittel und wird in den Oberarm injiziert. Laut den aktuellen Zulassungsbedingungen sind zwei Teilimpfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.
In Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark wurden Impfstellen in sämtlichen Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. Die Impfstellen und die genauen Impfzeiten entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Liste. Auch im Fachärztezentrum der STGKK können sich alle Personen, die älter als sechs Jahre sind, impfen lassen. Für die Impfung von Kindern stehen Ihnen unsere Vertragsärzte für Kinder- und Jugendheilkunde zur Verfügung.
Impfstelle der STGKK:
Fachärztezentrum der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse
Friedrichgasse 18, 8010 Graz
2. Stock
Impfzeiten:
jeden Montag, von 13 bis 15 Uhr
STGKK-Impfhotline: 0316 / 8035-1600 (Mo bis Fr, 8 – 12 Uhr)
Pro Teilimpfung wird die Rezeptgebühr von 5 Euro eingehoben, für Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, ist die Impfung kostenlos. Für Nicht-Versicherte kostet eine Teilimpfung 8 Euro. Bitte bringen Sie Ihre e-card und, wenn vorhanden, Ihren Impfpass mit.
Fachärztezentrum der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse
Friedrichgasse 18, 8010 Graz
2. Stock
Impfzeiten:
jeden Montag, von 13 bis 15 Uhr
STGKK-Impfhotline: 0316 / 8035-1600 (Mo bis Fr, 8 – 12 Uhr)
Pro Teilimpfung wird die Rezeptgebühr von 5 Euro eingehoben, für Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, ist die Impfung kostenlos. Für Nicht-Versicherte kostet eine Teilimpfung 8 Euro. Bitte bringen Sie Ihre e-card und, wenn vorhanden, Ihren Impfpass mit.
Die Impfung gegen die „Neue Grippe“ (H1N1) wird vom Gesundheitsministerium für folgende Risikogruppen empfohlen:
1. Personen ab dem 6. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit folgenden Grunderkrankungen:
2. Schwangere (ab der 15. Schwangerschaftswoche)
In Übereinstimmung mit der Fachgesellschaft für Gynäkologie wird die Impfung ab der 15. Schwangerschaftswoche empfohlen. Auch Frauen vor einer geplanten Schwangerschaft sollten sich impfen lassen. Bei Schwangeren, die in Unkenntnis einer bestehenden Schwangerschaft vor der 15. Schwangerschaftswoche geimpft wurden, besteht kein erhöhtes Risiko für Mutter und Fötus. Auch für Schwangere gilt das Impfschema mit zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen.
Achtung: Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Mutter-Kind-Pass zur Impfung mitzubringen.
3. Enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter 6 Monaten mit oben genannten Grunderkrankungen. Diese Personen sollen geimpft werden, da der Impfstoff bei Kindern unter dem 6. Lebensmonat nicht zugelassen ist.
1. Personen ab dem 6. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit folgenden Grunderkrankungen:
- chronische Krankheiten des Atmungssystems,
- chronische Krankheiten des Herzkreislaufsystems,
- chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen,
- andere Grundkrankheiten, die die Immunität schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen (inklusive Fettsucht),
- chronische Stoffwechselerkrankungen (insbesondere Diabetes mellitus),
- chronische Leber- und Nierenerkrankungen,
- Immunsystemschwäche (angeboren oder erworben),
- Krebserkrankungen
2. Schwangere (ab der 15. Schwangerschaftswoche)
In Übereinstimmung mit der Fachgesellschaft für Gynäkologie wird die Impfung ab der 15. Schwangerschaftswoche empfohlen. Auch Frauen vor einer geplanten Schwangerschaft sollten sich impfen lassen. Bei Schwangeren, die in Unkenntnis einer bestehenden Schwangerschaft vor der 15. Schwangerschaftswoche geimpft wurden, besteht kein erhöhtes Risiko für Mutter und Fötus. Auch für Schwangere gilt das Impfschema mit zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen.
Achtung: Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Mutter-Kind-Pass zur Impfung mitzubringen.
3. Enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter 6 Monaten mit oben genannten Grunderkrankungen. Diese Personen sollen geimpft werden, da der Impfstoff bei Kindern unter dem 6. Lebensmonat nicht zugelassen ist.
Mehr zum Thema
Mehr im Internet

