Veränderliche Werte 2010
Aufgrund der festgesetzten Aufwertungszahl von 1,024 (BGBL. II Nr. 450/2009) wurden die veränderlichen Werte für 2010 wie folgt festgelegt:
Höchstbeitragsgrundlage - allgemeine Beitragsgrundlage:
Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen:
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer:
Diese beträgt - sofern keine Sonderzahlungen gewährt werden - monatlich das 35-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage:
Werden Sonderzahlungen gewährt, beträgt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage das 30-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage:
Geringfügigkeitsgrenze:
Pauschalierte Dienstgeberabgabe:
Tägliche Beitragsgrundlage:
Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Dienstnehmer bei geringem Einkommen gem. § 2a Abs. 1 AMPFG:
Höchstbeitragsgrundlage - allgemeine Beitragsgrundlage:
- täglich € 137,00
- monatlich € 4.110,00
Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen:
- jährlich € 8.220,00
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer:
Diese beträgt - sofern keine Sonderzahlungen gewährt werden - monatlich das 35-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage:
- monatlich € 4.795,00
Werden Sonderzahlungen gewährt, beträgt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage das 30-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage:
- monatlich € 4.110,00
Geringfügigkeitsgrenze:
- täglich € 28,13
- monatlich € 366,33
Pauschalierte Dienstgeberabgabe:
- Grenzbetrag: € 549,50
Tägliche Beitragsgrundlage:
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 23,00 (= monatlich € 690,00)
- für Zivildiener: € 32,35 (= monatlich € 970,50)
- für Asylwerber: € 30,97 (= monatlich € 929,10)
Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Dienstnehmer bei geringem Einkommen gem. § 2a Abs. 1 AMPFG:
- bis € 1.155,00 0 %
- über € 1.155,00 bis € 1.260,00 1 %
- über € 1.260,00 bis € 1.417,00 2 %
- über € 1.417,00 3 %
Sie möchten wissen, wie hoch das Kinderbetreuungsgeld, die Rezeptgebühr oder das Pflegegeld 2010 sein werden?
Antworten auf diese Fragen in leistungsrechtlicher Hinsicht finden Sie im nachstehenden Dokument.

