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Veränderliche Werte 2010
Aufgrund der festgesetzten Aufwertungszahl von 1,024 (BGBL. II Nr. 450/2009) wurden die veränderlichen Werte für 2010 wie folgt festgelegt:

Höchstbeitragsgrundlage - allgemeine Beitragsgrundlage:
  • täglich € 137,00
  • monatlich € 4.110,00

Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen:
  • jährlich € 8.220,00

Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer:
Diese beträgt - sofern keine Sonderzahlungen gewährt werden - monatlich das 35-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage:
  • monatlich € 4.795,00

Werden Sonderzahlungen gewährt, beträgt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage das 30-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage:
  • monatlich € 4.110,00

Geringfügigkeitsgrenze:
  • täglich € 28,13
  • monatlich € 366,33

Pauschalierte Dienstgeberabgabe:
  • Grenzbetrag: € 549,50

Tägliche Beitragsgrundlage:
  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 23,00 (= monatlich € 690,00)
  • für Zivildiener: € 32,35 (= monatlich € 970,50)
  • für Asylwerber: € 30,97 (= monatlich € 929,10)

Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Dienstnehmer bei geringem Einkommen gem. § 2a Abs. 1 AMPFG:
  • bis € 1.155,00                                            0 %
  • über € 1.155,00 bis € 1.260,00              1 %
  • über € 1.260,00 bis € 1.417,00              2 %
  • über € 1.417,00                                         3 %


Sie möchten wissen, wie hoch das Kinderbetreuungsgeld, die Rezeptgebühr oder das Pflegegeld 2010 sein werden?
Antworten auf diese Fragen in leistungsrechtlicher Hinsicht finden Sie im nachstehenden Dokument.


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