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Aufgaben der STGKK
In Österreich gibt es insgesamt 22 Sozialversicherungsträger, 19 davon sind für die gesetzliche Krankenversicherung verantwortlich.
SV-Träger Stand 2007

Aufgaben der sozialen Krankenversicherung

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hat aufgrund gesetzlicher Vorgaben Vorsorge zu treffen für
1. die Früherkennung von Krankheiten und die Erhaltung der Volksgesundheit;
2. die Versicherungsfälle der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit sowie der Mutterschaft;
3. für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz;
4. für die Hilfe bei körperlichen Gebrechen;
5. für die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation;
6. für die Gesundheitsförderung.
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Darüber hinaus kann die Steiermärkische Gebietskrankenkasse aus Mitteln der Krankenversicherung u.a. Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und zur Krankheitsverhütung gewähren, gemeinnützige Einrichtungen fördern und unterstützen, die der Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, der Verhütung von Unfällen usw. dienen, und sie kann Mittel der Krankenversicherung auch zur Erforschung von Krankheits- bzw. Unfallursachen verwenden.

Karenzbetreuung/Kinderbetreuungsgeld

Lachendes Kind Für Geburten ab 1.1.2002 gebührt das Kinderbetreuungsgeld an Stelle des bisherigen Karenzgeldes. Zusätzlich sind die Gebietskrankenkassen seit Juli 1997 mit der Durchführung des Karenzgeldgesetzes betraut. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist daher nunmehr auch die auszahlende Stelle für alle Leistungen, die den Eltern nach diesen beiden Gesetzen zustehen.
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Meldung-Versicherung-Beitrag

Neben ihrer Zuständigkeit als Leistungserbringer für die Krankenversicherung sind die Gebietskrankenkassen für die Durchführung des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens für die übrigen gesetzlichen Sozialversicherungsbereiche wie die Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG sowie die Arbeitslosenversicherung zuständig. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hebt daher nicht nur die Krankenversicherungsbeiträge sondern auch alle übrigen von den Dienstnehmern und Dienstgebern zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen ein und überweist diese an die zuständigen Stellen. Ebenso obliegt ihr die Prüfung der richtigen Beitragsberechnung bzw. der ordnungsgemäßen An-, Ab- und Änderungsmeldungen sowie die Einbringung von offenen Beiträgen.
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Allspartenbetreuung

Im Rahmen des "Allspartenservices" werden auch Wünsche, Anregungen oder Anträge, für die andere Versicherungsträger zuständig sind, entgegengenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Dieses Service gilt auch für Meldungen. Die endgültige sachliche Erledigung erfolgt dann allerdings von dem Sozialversicherungsträger, der rechtlich dafür zuständig ist und dafür auch die Verantwortung trägt.
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