Aufgaben der STGKK
Aufgaben der sozialen Krankenversicherung Karenzbetreuung/Kinderbetreuungsgeld Meldung-Versicherung-Beitrag Allspartenbetreuung
In Österreich gibt es insgesamt 22 Sozialversicherungsträger, 19 davon sind für die gesetzliche Krankenversicherung verantwortlich.
Aufgaben der sozialen Krankenversicherung
Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hat aufgrund gesetzlicher Vorgaben Vorsorge zu treffen für
|
Darüber hinaus kann die Steiermärkische Gebietskrankenkasse aus Mitteln der Krankenversicherung u.a. Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und zur Krankheitsverhütung gewähren, gemeinnützige Einrichtungen fördern und unterstützen, die der Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, der Verhütung von Unfällen usw. dienen, und sie kann Mittel der Krankenversicherung auch zur Erforschung von Krankheits- bzw. Unfallursachen verwenden.
Karenzbetreuung/Kinderbetreuungsgeld
Meldung-Versicherung-Beitrag
Neben ihrer Zuständigkeit als Leistungserbringer für die Krankenversicherung sind die Gebietskrankenkassen für die Durchführung des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens für die übrigen gesetzlichen Sozialversicherungsbereiche wie die Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG sowie die Arbeitslosenversicherung zuständig. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hebt daher nicht nur die Krankenversicherungsbeiträge sondern auch alle übrigen von den Dienstnehmern und Dienstgebern zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen ein und überweist diese an die zuständigen Stellen. Ebenso obliegt ihr die Prüfung der richtigen Beitragsberechnung bzw. der ordnungsgemäßen An-, Ab- und Änderungsmeldungen sowie die Einbringung von offenen Beiträgen.
Allspartenbetreuung
Im Rahmen des "Allspartenservices" werden auch Wünsche, Anregungen oder Anträge, für die andere Versicherungsträger zuständig sind, entgegengenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Dieses Service gilt auch für Meldungen. Die endgültige sachliche Erledigung erfolgt dann allerdings von dem Sozialversicherungsträger, der rechtlich dafür zuständig ist und dafür auch die Verantwortung trägt.

