
Die Anspruchsvoraussetzungen für Kostenübernahme durch den IVF-Fonds beinhalten unter anderem, dass die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben dürfen. Darüber hinaus muss eine prinzipielle Leistungszuständigkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankenfürsorgeeinrichtung vorliegen.
Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern ist darüber hinaus das Vorliegen eines mindestens dreimonatigen Versicherungsverhältnisses erforderlich.