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Auslandspensionen - Krankenversicherungsbeitrag
Mit Inkrafttreten der VO (EG) 883/2004 per 01.05.2010 haben Versicherte, die sowohl eine Inlandspension als auch eine Auslandspension beziehen Krankenversicherungsbeiträge auch von der Auslandspension zu entrichten.

Bisher mussten Krankenversicherungsbeiträge lediglich für die österreichische Pension gezahlt werden, was zu Ungleichbehandlungen geführt hat.

Ein Versicherter, der nur im Inland gearbeitet hat, muss einen höheren KV-Beitrag zahlen als jener, der auch abwechselnd im Inland und im Ausland gearbeitet hat, obwohl die Pensionseinkommen der beiden gleich hoch sind.

In der Steiermark sind rund 10.500 Versicherte betroffen. Nähere Informationen finden Sie im Fragen-Antworten-Katalog.

Zuletzt aktualisiert am 06. Juli 2010
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