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Entsendung ins Ausland - das Formular A1 steht ab sofort in deutscher Sprache zur Verfügung!

Das Formular A1 steht in deutscher Sprache zur Verfügung und kann auf unserer Homepage www.stgkk.at (Formulare) heruntergeladen werden.

Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte A1 - in der gewohnten Vorgangsweise - an zwischenstaatliches@stgkk.at. Wir senden Ihnen das Formular bescheinigt retour.

Achtung!
Das Formular A1 gilt nur für den Bereich EU (beteiligte Staaten und Versicherte müssen der EU zuzuordnen sein)!
Die Formulare E 101 und E 102 gelten weiterhin, allerdings nur für den Bereich EWR und Schweiz (das Formular ist anzuwenden, sobald ein beteiligter Staat oder der Versicherte dem EWR bzw. der Schweiz zuzuordnen ist)!


In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals auf die DGservice Sonderausgabe zur EU-Verordnung hinweisen, wo Sie alle Informationen zu diesem Thema zusammengefasst finden.







Zuletzt aktualisiert am 04. August 2010
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