Finanzierung
Finanzierungsform
Die Krankenkasse gewährt in der Regel Leistungen nur an Beitragszahler und deren beitragsfrei mitversicherte Angehörige. Zur Finanzierung dieser Leistungen werden die in derselben Periode eingehenden Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber herangezogen. Man spricht daher von einem beitragsfinanzierten System im Umlageverfahren, in welchem keine Kapitalstöcke gebildet werden. Die zu entrichtenden Krankenversicherungsbeiträge orientieren sich an der Einkommenssituation des Versicherten und sind nicht nach Alter und Erkrankungsrisiko gestaffelt. Die Höhe des Beitragssatzes ist gesetzlich definiert und beträgt für den Dienstnehmeranteil bei Angestellten 3,82 % und bei Arbeitern mit Entgeltfortzahlungsanspruch 3,95 % vom jeweiligen monatlichen Erwerbseinkommen bis zu einer ebenfalls vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenze. Einen ungefähr gleich hohen Prozentsatz hat der Dienstgeber zu zahlen. Erwerbseinkommen über der Höchstbeitragsgrundlage - die aktuell bei EUR 4.020,00 liegt - sind beitragsfrei.
Einnahmen der Krankenversicherung
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Bundesmittel in der Krankenversicherung
Bundesmittel sind alle Leistungen des Bundes an die Sozialversicherung. Man unterscheidet dabei Bundesbeiträge und Leistungsersätze.
Bundesbeiträge
Bundesbeiträge werden für jeden Familienangehörigen eines im Präsenzdienst stehenden Versicherten bezahlt, weil in der Krankenversicherung während dieses Zeitraumes die Beitragspflicht des wehrpflichtigen Versicherten und seines Dienstgebers ruht. Weiters wird die Krankenversicherung der Asylwerber anteilsmäßig vom Bund getragen.
Leistungsersätze
Die Aufwendungen im Zuge des Kinderbetreuungsgeldgesetzes werden den Krankenversicherungsträgern zur Gänze vom Familienlastenausgleichsfonds ersetzt. Überdies ersetzt der Bund dem Krankenversicherungsträger 70 % der Aufwendungen für das Wochengeld aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds. Die Kosten für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden zu zwei Dritteln aus dem Familienlastenausgleichssfonds und zu einem Drittel aus dem Budget der Krankenversicherungsträger getragen. Bezüglich Jugendlichenuntersuchungen bekommen die Krankenversicherungsträger 50 % der nachgewiesenen Untersuchungskosten sowie 60 % des Aufwandes der im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Fahrtkosten in Form eines Pauschalbeitrags vom Bund refundiert. Darüber hinaus ersetzt der Bund die Kosten für die Vorsorge(Gesunden)untersuchung von Nichtversicherten.
Bundesbeiträge
Bundesbeiträge werden für jeden Familienangehörigen eines im Präsenzdienst stehenden Versicherten bezahlt, weil in der Krankenversicherung während dieses Zeitraumes die Beitragspflicht des wehrpflichtigen Versicherten und seines Dienstgebers ruht. Weiters wird die Krankenversicherung der Asylwerber anteilsmäßig vom Bund getragen.
Leistungsersätze
Die Aufwendungen im Zuge des Kinderbetreuungsgeldgesetzes werden den Krankenversicherungsträgern zur Gänze vom Familienlastenausgleichsfonds ersetzt. Überdies ersetzt der Bund dem Krankenversicherungsträger 70 % der Aufwendungen für das Wochengeld aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds. Die Kosten für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden zu zwei Dritteln aus dem Familienlastenausgleichssfonds und zu einem Drittel aus dem Budget der Krankenversicherungsträger getragen. Bezüglich Jugendlichenuntersuchungen bekommen die Krankenversicherungsträger 50 % der nachgewiesenen Untersuchungskosten sowie 60 % des Aufwandes der im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Fahrtkosten in Form eines Pauschalbeitrags vom Bund refundiert. Darüber hinaus ersetzt der Bund die Kosten für die Vorsorge(Gesunden)untersuchung von Nichtversicherten.

