Sicheres Arbeiten setzt das Wissen von Gefahren und das Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen voraus. Die sicherheitstechnischen Vorschriften der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse enthalten daher alle entsprechenden Informationen.
Verantwortung
Beschäftigt der Auftragnehmer Subunternehmen, so verpflichtet er sich, diese der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, in der Folge kurz STGKK genannt, bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer ist für seine Sublieferanten und sonstige von ihm beauftragte Personen sowie deren Dienstnehmer in gleicher Weise verantwortlich wie für eigene Dienstnehmer.
Ferner verpflichtet sich der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass der Subunternehmer die Informationspflicht übernimmt und seine Dienstnehmer umfassend informiert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich Informationen über die Gefahrenpotentiale an der jeweiligen Arbeitsstelle vor Arbeitsbeginn einzuholen und die Unterweisung seiner Dienstnehmer schriftlich zu dokumentieren. Hierfür ist das beiliegende Unterschriftenblatt zu verwenden und auf Verlangen vorzulegen (bei Arbeitskräfteüberlassung verpflichtend der STGKK zu übergeben).
Die Information über die besonderen Gefahrenpotentiale an der jeweiligen Arbeitsstelle erfolgt durch die verantwortliche Sicherheitsfachkraft bzw. den Brandschutzbeauftragten (Außenstellenbereich: Außenstellenleiter bzw. Brandschutzwart) der STGKK.
Verhaltensmaßregeln entnehmen Sie aus den nachfolgenden Vorschriften (Punkte 2-6) bzw. aus den Merkblättern der AUVA und der österr. Brandverhütungsstellen.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Sinne des ASchG sind verpflichtend einzuhalten.
Koordination
Vorschriften und Bestimmungen
Bei allen Problemen, die bei der Erfüllung der Vorschriften auftreten, ist der jeweilige verantwortliche der STGKK zu informieren. Ebenso können alle offenen Fragen mit diesen Personen geklärt werden.
Konsequenzen
Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nachkommen, ist die STGKK berechtigt, diesen Dienstnehmer von der STGKK zu verweisen.
Der Auftragnehmer haftet gegenüber der STGKK für alle nachteiligen Folgen aus dem Verhalten seiner Dienstnehmer.
Sicherheitstechnische Bestimmungen

