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Hilfe nach dem Spital

Information und Unterstützung für Patienten und Angehörige


Für Patienten und deren Familien können viele Fragen und Probleme auftreten, wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus bevorsteht und die Versorgung und Pflege zuhause organisiert werden muss:

  • Wie komme ich zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln wie z. B. einem Rollstuhl?
  • Wie läuft ein Antrag auf Rehabilitation ab?
  • Wo kann ich Pflegegeld beantragen?
  • Wie stelle ich Kontakt zur Hauskrankenpflege her?
Versorgungskoordinator Ewald Gspurning im Gespräch mit einem Patienten Um bei diesen und auch vielen anderen Fragen eine Unterstützung zu bieten, wurde durch die Steiermärkische Gebietskrankenkasse in Zusammenarbeit mit den Trägern der Sozialversicherung, der KAGes, der Ärztekammer für Steiermark und allen Partnern im regionalen Gesundheitswesen mit der Versorgungskoordination eine Einrichtung geschaffen, die den Patienten im Krankenhaus und deren Angehörigen bei der Entlassung hilfreich zur Seite steht. Das Ziel ist, durch eine gut organisierte Versorgung den im Krankenhaus erzielten Behandlungserfolg auch zuhause nachhaltig sicherzustellen.

Versorgungskoordinatoren sind Mitarbeiter der Sozialversicherung, kommen ins Krankenhaus und

  • unterstützen Patienten und ihre Angehörigen beim Übergang vom Krankenhaus in den häuslichen Bereich
  • informieren Patienten und Angehörige über deren Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung
  • benachrichtigen im Anlassfall den Hausarzt über die bevorstehende Entlassung.

Die Aufgabenbereiche der Versorgungskoordination sind:

  • Organisation benötigter Heilbehelfe und Hilfsmittel, wie z.B. Rollstühle, Gehhilfen etc.
  • Beratung und Unterstützung in sozialversicherungsrechtlichen Belangen, wie z.B. Rezeptgebührenbefreiung, Pflegegeld etc.
  • Hilfestellung bei weiterer medizinischer Betreuung, wie z.B. Rehab-Maßnahmen etc.
  • Kontaktaufnahme zu anderen Organisationen, wie z.B. Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Pflegeheim, Essen auf Rädern etc.
  • Zusammenarbeit mit dem Hausarzt


Diese Serviceleistung kann von allen Patienten kostenlos in Anspruch genommen werden – unabhängig von der Versicherungszugehörigkeit.

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