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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG
Regelt im Wesentlichen die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der in Österreich unselbstständig beschäftigten Personen sowie die Krankenversicherung der Pensionisten nach diesem Bundesgesetz.
ARÜG - Auslandsrentenübernahmegesetz
Auf Grund dieses Gesetzes werden unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungszeiten, die vor dem 27. November 1961 in Rentenversicherungen anderer, hauptsächlich osteuropäischer Staaten erworben wurden, in der österreichischen Pensionsversicherung berücksichtigt.
Aufwertung
Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse mit gesetzlich festgelegten Werten.
Ausgleichszulage
Geldleistung zur Sicherung eines Mindesteinkommens für Pensionisten. Nur bei gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, unter Bedachtnahme auf familiäre Verhältnisse und sonstige Einkünfte.
Beitragsgrundlage
Basis für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen.