Bezugsdauer
- bei Bezug von nur einem Elternteil kann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
längstens für 365 Tage ab der Geburt bezogen werden - beziehen beide Elternteile das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt die Bezugsdauer längstens 426 Tage ab der Geburt
Bezugshöhe:
Das einkommensabhängige Kindergeld beträgt max. 66 € täglich.
Zunächst wir ein vorläufiger Tagsatz von 80% Ihres Wochengeldes errechnet, zusätzlich erfolgt eine Vergleichsrechnung. Grundlage dafür ist der Einkommenssteuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Bitte führen Sie deshalb immer die Arbeitnehmerveranlagung durch.
Achtung:
Die Zuverdienstgrenze liegt bei dieser Variante bei jährlich € 6.800.
(für Bezugszeiträume bis 31.12.2016 liegt die Zuverdienstgrenze bei jährlich € 6.400)
Besondere Anspruchsvoraussetzung
Zusätzlich zu den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen, ist es für den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes die
- tatsächliche Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in Österreich in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt erforderlich
Achtung:
- Beim einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gebührt kein Zuschlag für Mehrlingsgeburten.
- Weiters kann keine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld bezogen werden!