Berechnungsbeispiel für
eine Dienstnehmerin mit einem Nettoeinkommen
von EUR 12.000,- im Kalenderjahr:
Nettoeinkommen mtl. EUR 1.000,- x 12 Monate = EUR 12.000,- im Kalenderjahr
Obergrenze für Rezeptgebühren
2 % von EUR 12.000,- = EUR 240,-
Erreichen der Obergrenze
EUR 240,-- dividiert durch EUR 6,10 (= Rezeptgebühr für 2019) = 40
Diese Versicherte wäre auf Grund der Rezeptgebührenobergrenze ab der 41. Verschreibung für das laufende Kalenderjahr 2019 von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit.
Zuletzt aktualisiert am 24. November 2019