Dies unter der Voraussetzung, dass die medizinische Notwendigkeit des Flugtransportes mit einer ärztlichen Bescheinigung (Einsatzbericht) nachgewiesen und von der Kasse anerkannt wird.
Die Höhe der zu übernehmenden Kosten richtet sich nach den von der Kasse mit der Flugrettungsorganisation vereinbarten Tarifen.
Zuletzt aktualisiert am 24. November 2019